Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen unseres Kunden, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
II/1
Die in
Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen
Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen,
Beschreibungen, Farben-, Leistungs-
und
Verbrauchsdaten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und
Verbesserungen, die der Erneuerung des
Wagenparks
dienen. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten
als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den
Kunden nicht unzumutbar sind.
II/2
Die vom Kunden
unterzeichnete Bestellung ist bindend, bei Bestellungen durch das Internet ist
die Absendung der Bestellung ein bindender und fixer Auftrag.Wir werden das
darin liegende Vertragsangebot prompt, längstens innerhalb von 24 Stunden durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder ablehnen.Leistung und
Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
III/1
Die Preise
unserer Leistungen verstehen sich immer nur auf das Fahrzeug. In den Preisen
beinhaltet sind der Lenker, Treibstoff und eine freiwillige, 3-fache
Versicherungsdeckungssumme für den Fall eines
Personen-Schadens.
Nicht beinhaltet
sind Strassen- und Tunnelmauten, Park-Gebühren, sowie Eintritts-Gebühren bei
Sehenswürdigkeiten.
In den Preisen
für die Personenbeförderung ist die Umsatzsteuer von 10%
enthalten.
Beim
Gütertransport sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf
Rechnung
des Käufers zu
versichern. Beim Gütertransport wird ein Betrag von 10% aufgeschlagen (20%
USt.)
III/2
Zahlungen für
Bestellungen aus dem Internet erfolgen nach Erbringung der Leistung direkt beim
Fahrer. Ausnahme hiervon sind Leistungen an registrierte
Kunden.
III/3
Die Annahme von
Schecks und Kreditkarte erfolgt in jedem Fall nur
zahlungshalber.
Alle
tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.
III/4
Gerät der Käufer
mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung
weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank.
IV/1
Die Firma Peter
PICK übernimmt keine Schadenersatzansprüche aus Verspätungen bei der Stellzeit
der Fahrzeuge, aus welchem Grund immer sie entstehen mögen.
IV/2
Die Fahrzeuge
der Firma Peter PICK dürfen keineswegs von anderen Personen, außer den
Mitarbeitern der Firma Peter PICK gefahren werden.
IV/3
Die Firma Peter
PICK übernimmt keine Haftung für in den Fahrzeugen zurückgelassene
Gegenstände.
Fundgegenstände
werden vom Fahrer unmittelbar nach der Fahrt im Büro der Firma Peter PICK
abgegeben,
es wird versucht
den Eigentümer auszuforschen und zu benachrichtigen.
Sollte dies
nicht möglich sein, wird der Fundgegenstand im offiziellen Fundbüro
abgegeben.
IV/4
Die Firma Peter
PICK übernimmt keine Schadensersatzansprüche für
Beschädigungen,
Verlust,
Diebstahl oder Raub von Gegenständen, Gepäcksstücken, Koffern, Taschen
oder
anderen
Behältnissen, sofern sie außerhalb des Kofferraums des betreffenden Fahrzeuges
gelagert sind.
Dies gilt auch
für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände, die von außen durch ein Fenster
sichtbar sind.
IV/5
Kommt der
Auftraggeber oder dessen Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten,
so sind wir
berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen zu verrechnen.
Dies gilt
besonders für nicht zustande gekommene Fahrten.
IV/6
Bei Stornierung
einer vorbestellten Leistung innerhalb des Zeitraumes von 12 Stunden vor Antritt
der
Fahrt
(Stellzeit) muss der volle Betrag der Leistung am Tag der Stellzeit bezahlt
werden.
Wenn es uns
möglich ist, das vorgesehene Fahrzeug im Umfang der stornierten Leistung anders
einzusetzen,
entfällt die
Bezahlung der stornierten Leistung.
V/1
Ist der
Geschäftspartner mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er
seine Zahlungen ein
und/oder ergeben
sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit,
so ist er nicht
mehr berechtigt, Leistungen zu bestellen. Wir können in einem solchen Fall vom
Vertrag
zurücktreten.
Wir sind dann berechtigt, Auskunft über den Geschäftspartner zu
verlangen,
den
Kreditschutzverband von 1870 zu benachrichtigen und eventuell offene Forderungen
einziehen zu lassen.
VI/1
Für Verträge mit
Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Leistung und Zahlung der Gerichtsstand
Wien vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des
Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu klagen.
VI/2
Hat der
Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach
Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der Republik Österreich, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Vertragspartners
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
VI/3
Es gilt das
Recht der Republik Österreich.
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
Mit Auftragserteilung ist die Kunde mit dem Inhalt
dieser
Geschäftsbedingungen einverstanden.
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